Überblick: Mieterstrom Förderung 2026
Mieterstrom-Projekte werden in Deutschland auf mehreren Ebenen gefördert. Die wichtigsten Fördertöpfe sind der Mieterstromzuschlag nach EEG, KfW-Förderprogramme für erneuerbare Energien und BAFA-Zuschüsse. Dazu kommen Landesförderprogramme, die je nach Bundesland variieren.
1. Mieterstromzuschlag (EEG)
Der Mieterstromzuschlag ist die zentrale Bundesförderung für Mieterstrom. Er wird für jede kWh gezahlt, die direkt an Mieter geliefert wird — zusätzlich zum Stromverkaufserlös.
- Bis 10 kWp: ca. 2,67 ct/kWh
- 10–40 kWp: ca. 2,48 ct/kWh
- 40–100 kWp: ca. 1,67 ct/kWh
Voraussetzung: Die PV-Anlage muss auf, an oder in dem Gebäude installiert sein, in dem der Strom verbraucht wird. Der Strom muss ohne Netznutzung direkt an Letztverbraucher geliefert werden.
2. KfW-Förderprogramme
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet mehrere relevante Programme:
KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard
Zinsgünstige Kredite für PV-Anlagen und Speicher. Bis zu 100 % der Investitionskosten finanzierbar.
Ab 1,03 % eff. JahreszinsKfW 261/262 — Energieeffizient Sanieren
Wenn die PV-Anlage Teil einer energetischen Gebäudesanierung ist, zusätzliche Tilgungszuschüsse möglich.
Bis zu 15 % Tilgungszuschuss3. BAFA-Förderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert vor allem die Energieberatungim Vorfeld eines Mieterstrom-Projekts. Eine professionelle Energieberatung wird mit bis zu 80 % der Beratungskosten bezuschusst (max. 1.300 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, max. 1.700 € für Mehrfamilienhäuser).
4. Landesförderung Bayern
Bayern bietet zusätzliche Fördermöglichkeiten für PV-Anlagen und Speichersysteme:
- PV-Speicher-Programm Bayern: Zuschüsse für Batteriespeicher in Verbindung mit PV-Anlagen
- Energieberatung Mittelstand: Kostenlose oder stark vergünstigte Energieberatung für Unternehmen
- Kommunale Förderprogramme: Augsburg, München und andere Städte haben eigene Fördertöpfe
5. Steuerliche Vorteile
Seit 2023 gilt: PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden sind von der Einkommensteuer befreit. Die Umsatzsteuer für PV-Anlagen und Speicher beträgt 0 %. Das reduziert die effektiven Kosten erheblich.
Fördermittel kombinieren — So wird's gemacht
Die einzelnen Förderungen sind oft kombinierbar. Ein typisches Mieterstrom-Projekt kann gleichzeitig von KfW-Kredit, Mieterstromzuschlag, steuerlicher Befreiung und Landesprogrammen profitieren. Wir rechnen Ihnen im kostenlosen Mieterstromcheck alle verfügbaren Förderungen ein.
Fazit
Die Förderlandschaft für Mieterstrom in Deutschland ist vielfältig — und macht Projekte wirtschaftlich noch attraktiver. Zwischen Mieterstromzuschlag, KfW-Krediten und steuerlichen Vorteilen lassen sich die effektiven Investitionskosten um 20–40 % senken.