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Energy Sharing Deutschland: §42c EnWG einfach erklärt

Was ist Energy Sharing, wer darf mitmachen und ab wann gilt §42c EnWG? Alles über gebäudeübergreifende Solarstrom-Nutzung in Deutschland.

2026-02-11 7 Min. Lesezeit

Was ist Energy Sharing?

Energy Sharing ist die Möglichkeit, lokal erzeugten Solarstrom nicht nur im eigenen Gebäude zu nutzen, sondern mit Nachbargebäuden, dem Quartier oder der Gemeinde zu teilen. Geregelt wird dies in §42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der seit 2024 den rechtlichen Rahmen schafft.

Im Kern bedeutet Energy Sharing: Wenn Ihr Gebäude mehr Solarstrom produziert als es verbraucht, kann der Überschuss direkt an andere teilnehmende Gebäude geliefert werden — virtuell, über das bestehende Stromnetz, aber mit reduzierten Netzentgelten.

§42c EnWG: Die rechtliche Grundlage

Der Paragraf 42c des Energiewirtschaftsgesetzes definiert die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" und schafft erstmals einen klaren rechtlichen Rahmen für Energy Sharing in Deutschland. Die wichtigsten Punkte:

  • Gebäudeübergreifend: Solarstrom darf zwischen Gebäuden im selben Netzgebiet geteilt werden
  • Reduzierte Netzentgelte: Für lokal genutzten Strom fallen geringere Netzgebühren an
  • Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften: Bürger und Eigentümer können formelle Gemeinschaften bilden
  • Virtuelle Abrechnung: Die Verteilung erfolgt über intelligente Messsysteme, kein physisches Kabel nötig

Die Energy Sharing Timeline

2024
§42c EnWG tritt in Kraft — Rechtsrahmen für Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
2025
Erste Pilotprojekte und Verordnungen zu Netzentgelt-Reduktion
2026
Energy Sharing wird operativ — erste Quartierslösungen am Netz
2027+
Flächendeckende Umsetzung und Integration in bestehende Mieterstrom-Modelle

Wer darf am Energy Sharing teilnehmen?

Grundsätzlich können alle Eigentümer von Gebäuden mit PV-Anlage am Energy Sharing teilnehmen. Besonders geeignet sind:

  • Quartiere und Wohnanlagen mit mehreren Gebäuden
  • Wohnungsbaugenossenschaften mit verteiltem Bestand
  • Gemischt genutzte Areale (Wohnen + Gewerbe)
  • Kommunen, die Bürgerbeteiligung fördern wollen

Energy Sharing vs. klassischer Mieterstrom

KriteriumKlassischer MieterstromEnergy Sharing
ReichweiteNur im eigenen GebäudeGebäudeübergreifend
NetzentgelteVolle NetzentgelteReduzierte Netzentgelte
ÜberschussEinspeisung ins NetzLieferung an Nachbarn
OrganisationsformEinzelner BetreiberErneuerbare-Energien-Gemeinschaft
SkalierungPro GebäudeQuartier / Gemeinde

Warum Energy Sharing ein Game Changer ist

Energy Sharing löst eines der größten Probleme des klassischen Mieterstroms: den Überschuss. Bisher floss überschüssiger Solarstrom für ~7 ct/kWh ins Netz. Mit Energy Sharing kann dieser Strom an Nachbargebäude verkauft werden — zu deutlich besseren Konditionen.

Für Eigentümer mit mehreren Gebäuden oder Quartiersentwickler wird Energy Sharing die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen dramatisch verbessern. In Kombination mit einem Gewerbespeicher entsteht ein lokales Energiesystem, das sich nahezu selbst trägt.

So bereiten Sie sich vor

Energy Sharing wird ab 2026 operativ. Wer jetzt sein Gebäude mit einer PV-Anlage und einem Gewerbespeicher ausstattet, ist optimal vorbereitet. Unsere Mieterstrom 2.0 Lösung ist bereits Energy-Sharing-ready — die technische Infrastruktur wird von Anfang an so geplant, dass eine gebäudeübergreifende Nutzung nahtlos möglich ist.

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